Die Schülerinnen und Schüler haben die Möglichkeit, einige Monate bis maximal ein Schuljahr an einer regulären Schule im Ausland zu verbringen.
Wie können unsere Schülerinnen und Schüler eine Schule im Ausland besuchen?
Der individuelle Auslandsaufenthalt kann entweder über ein kommerzielles Unternehmen oder in eigener Regie organisiert werden. Bei Interesse empfehlen wir ein frühzeitiges Beratungsgespräch, bei dem insbesondere auch Fragen zur Fortführung der Schullaufbahn nach der Rückkehr an die Schule geklärt werden können.
Für die Dauer des Auslandsaufenthalts muss eine Beurlaubung rechtzeitig bei der Schulleitung beantragt werden. Dabei sind wichtig:
- Anschrift/ Kontaktmöglichkeiten der Gastschule
- Aufnahmebestätigung der Gastschule bzw. der Vermittlungsorganisation
- Aufenthaltsbeginn und geplante Rückkehr
- Jahrgangsstufe, in der die Schullaufbahn am Gymnasium Königsbrunn fortgesetzt werden soll
- Antrag auf Vorrücken auf Probe
- Informationsgespräch mit Beratungslehrkraft (Frau Zinser)
Voraussetzungen für die Genehmigung der Beurlaubung:
• Der Schulbesuch erfolgt an einer mit einem Gymnasium vergleichbaren Schule (allgemeinbildende Schule).
• Die bisherigen schulischen Leistungen am Gymnasium sind solide gut, sodass ein erfolgreicher Besuch der nächsten Jahrgangsstufe (v.a. der Q-Stufe) erwartet werden kann.
Wann findet der Aufenthalt statt?
Ein Auslandsaufenthalt findet in der Regel in der 11. Jahrgangsstufe statt. Hierfür ist unter anderem das Angebot der „Individuellen Lernzeitverkürzung“ (ILV) vorgesehen, um nach der Rückkehr aus dem Ausland problemlos in die Qualifikationsstufe vorzurücken.
Auslandsaufenthalt komplette 11. Klasse:
Vorrücken auf Probe in die nächste Jahrgangsstufe (GSO). Folgen, z.B. bzgl. des Latinums, sind zu beachten.
Auslandsaufenthalt 1. Halbjahr 11. Klasse (G9):
Regulärer Besuch der 11. Klasse im 2. Halbjahr am Gymnasium Königsbrunn.
Auslandsaufenthalt 2. Halbjahr 11. Klasse:
Vorrücken auf Probe in die nächste Jahrgangsstufe (GSO). Folgen, z.B. bzgl. des Latinums, sind zu beachten.
Für den Fall, dass die durch den Auslandsaufenthalt entstandenen Lücken als zu groß und ein Vorrücken auf Probe in die Q-Phase damit als zu riskant eingestuft werden, ist es theoretisch möglich, nach der Rückkehr aus dem Ausland freiwillig zurückzutreten und die 11. Jahrgangsstufe im darauffolgenden Schuljahr vollständig in Bayern zu absolvieren.
Während des Aufenthalts:
- Hier gilt die Empfehlung, Kontakt mit den zuständigen OKOs für die Organisation der Qualifikationsstufe zu halten.
Nach der Rückkehr:
- Eine Bestätigung über den Schulbesuch im Ausland ist vorzulegen.
- Eine Bestätigung über die erzielten Leistungen ist vorzulegen.
- Eine kurze Rückmeldung über den Verlauf des Auslandaufenthalts bei Frau Zinser wäre wünschenswert.
Hilfreiche Links
- Kultusministerium Bayern
- Bayerischer Jugendring
- Arbeitskreis gemeinnütziger Jugendaustausch
- Youth for Understanding Komitee e.V. (Kooperationspartner des Staatsministeriums)
- Vollstipendium Parlamentarisches Patenschaftsprogramm PPP
- Weltweiser „JuBi Jugendbildungsmesse“
- Auf in die Welt
Ansprechpartner
- Auslandsaufenthalte allgemein: Frau Y. Zinser (Anfragen über das Elternportal oder Teams)
- Oberstufenkoordination: Frau T. Stegmann / Herr M. Hoffmann
- Individuelle Lernzeitverkürzung: Frau S. Hach